
MPU wegen Alkohol – was du jetzt wissen musst
Promillegrenzen, Abstinenz, Gutachtergespräch: ein Überblick nach aktuellem Stand, verständlich erklärt.
Eine MPU wegen Alkohol wird angeordnet ab 1,6 Promille (auch beim ersten Mal und auch auf dem Fahrrad), bei wiederholten Alkoholfahrten und schon ab 1,1 Promille, wenn keine Ausfallerscheinungen vorlagen. Im Gespräch musst du zeigen, warum es dazu kam und was sich an deinem Trinkverhalten dauerhaft geändert hat.
Wann wird eine MPU wegen Alkohol angeordnet?
Die Regeln stehen in § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU an, wenn
- du mit 1,6 Promille oder mehr (bzw. 0,8 mg/l Atemalkohol) gefahren bist – egal ob mit Auto, Motorrad oder Fahrrad,
- du wiederholt unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilgenommen hast,
- dir die Fahrerlaubnis schon einmal wegen Alkohol entzogen wurde oder
- Tatsachen auf Alkoholmissbrauch hinweisen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (2021) zählt dazu auch eine Fahrt ab 1,1 Promille, bei der keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen dokumentiert wurden. Das gilt als Zeichen für Gewöhnung.
Was der Gutachter bei einer Alkohol-MPU wissen will
Der medizinische Teil prüft Leberwerte und gegebenenfalls Abstinenzbelege. Entscheidend ist aber das psychologische Gespräch. Hier geht es um drei Fragen:
- Wie kam es dazu? Wie sah dein Trinkverhalten vor dem Vorfall aus, und warum hast du dich trotzdem ans Steuer gesetzt?
- Was hat sich geändert? Trinkst du heute gar nicht mehr oder kontrolliert? Seit wann, und warum hältst du das durch?
- Ist die Änderung stabil? Wie gehst du mit Stress, Feiern oder Rückfallgefahren um?
Seit 2026 arbeiten die Begutachtungsstellen nach der 5. Auflage der Beurteilungskriterien. Unter anderem wurden die Anforderungen an Programme für kontrolliertes Trinken verschärft. Wir bereiten dich nach dem aktuellen Stand vor.
Abstinenz oder kontrolliertes Trinken?
Das hängt davon ab, ob bei dir eine Abhängigkeit, ein Missbrauch oder ein einmaliges Fehlverhalten vorliegt. Bei Abhängigkeit ist Abstinenz Pflicht, in der Regel mit 12 Monaten Nachweis. In anderen Fällen reichen je nach Einzelfall 6 Monate oder ein belegter kontrollierter Umgang. Was in deinem Fall gilt, besprechen wir ehrlich. Mehr dazu: MPU ohne Abstinenz.
So bereiten wir dich auf die Alkohol-MPU vor
- Analyse deiner Trinkgeschichte und der Akte
- Entscheidung: Abstinenz oder kontrolliertes Trinken – und welches Nachweisprogramm passt
- Erarbeitung deiner persönlichen Erklärung statt auswendig gelernter Sätze
- MPU-Simulation mit ehrlichem Feedback
Rechtsstand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Fragen zur Alkohol-MPU
Ab wie viel Promille muss ich zur MPU?
Ab 1,6 Promille im Blut (bzw. 0,8 mg/l Atemalkohol) wird eine MPU angeordnet, auch beim ersten Mal und auch mit dem Fahrrad. Schon ab 1,1 Promille kann die Behörde eine MPU verlangen, wenn trotz dieses Werts keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Das deutet auf Gewöhnung an Alkohol hin.
Muss ich für die Alkohol-MPU abstinent sein?
Nicht immer. Bei Alkoholabhängigkeit ist dauerhafte Abstinenz Pflicht, meist mit 12 Monaten Nachweis. Bei Missbrauch ohne Abhängigkeit kann je nach Einzelfall auch ein stabil kontrolliertes Trinken ausreichen. Mehr dazu auf unserer Seite zur MPU ohne Abstinenz.
Wie weise ich Abstinenz nach?
Über ein Abstinenzkontrollprogramm mit unangekündigten Urinkontrollen (EtG) oder über Haaranalysen. Ein Zentimeter Haar entspricht etwa einem Monat. Die Nachweise müssen den aktuellen Beurteilungskriterien entsprechen. Kläre deshalb vor dem Start, welches Programm die Begutachtungsstelle anerkennt.
